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Wussten Sie, dass vier Bremsbeläge gleichzeitig ausgetauscht werden müssen?

Der Austausch der Fahrzeugbremsbeläge ist der wichtigste Schritt bei der Fahrzeugwartung. Die Bremsbeläge gefährden die Funktion des Bremspedals und beeinflussen die Fahrsicherheit. Die Beschädigung und der Austausch der Bremsbeläge scheinen sehr wichtig zu sein. Als festgestellt wurde, dass die Bremsbeläge abgenutzt sind und ausgetauscht werden müssen, fragte ein Freund, ob alle vier Bremsbeläge zusammen ausgetauscht werden sollten. Tatsächlich ist es unter normalen Umständen nicht notwendig, sie zusammen auszutauschen.
 
Der Verschleißgrad und die Lebensdauer der vorderen und hinteren Bremsbeläge unterscheiden sich häufig. Unter normalen Fahrbedingungen ist die Bremskraft der vorderen Bremsbeläge relativ hoch, der Verschleiß oft höher und die Lebensdauer kürzer. In der Regel müssen die Beläge nach etwa 3.000 bis 50.000 Kilometern ausgetauscht werden. Dann halten die Bremsbeläge weniger Bremskraft aus und können länger verwendet werden. In der Regel müssen sie nach 6.000 bis 100.000 Kilometern ausgetauscht werden. Beim Zerlegen und Austauschen müssen die koaxialen Beläge gemeinsam ausgetauscht werden, damit die Bremskraft auf beiden Seiten symmetrisch ist. Bei einem gewissen Verschleiß der vorderen, hinteren und linken Bremsbeläge können diese auch gemeinsam ausgetauscht werden.
 
Bremsbeläge können nicht einzeln ausgetauscht werden. Am besten gleich ein Paar. Sind alle abgenutzt, können vier ausgetauscht werden. Alles ist normal. Die vorderen beiden werden zusammen ausgetauscht, die letzten beiden zusammen zurückgegeben. Sie können auch die vorderen, hinteren, linken und rechten Beläge zusammen austauschen.
 
Autobremsbeläge werden in der Regel alle 50.000 Kilometer ausgetauscht, und die Bremsbacken werden alle 5.000 Kilometer überprüft. Dabei ist nicht nur die Überdicke, sondern auch die Beschädigung der Bremsbacken zu prüfen. Ist der Schaden auf beiden Seiten gleich hoch? Ist eine Rückgabe problemlos möglich? Sollten Sie eine ungewöhnliche Situation feststellen, müssen Sie diese umgehend beheben.

Beitragszeit: 07.09.2023
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